Auf dieser Seite haben wir die zwölf am häufigsten an uns gestellten Fragen zusammengestellt und für dich beantwortet.
Bitte sei so lieb und lese dir alles in aller Ruhe durch.
Wir sind sicher, dass danach keine Fragen mehr unbeantwortet sind.
Sollte deine ganz spezielle Frage an uns nicht dabei sein, dann kannst du uns natürlich gerne kontaktieren.
Und los geht die Reise...bist du startklar?
1. Wie melde ich mich bei V3. an?
Bitte verwende zur Anmeldung bei uns ausschließlich unser Online-Anmeldeformular
Nach dem Eingang deiner Anmeldung bei uns senden wir dir eine E-Mail und bitten dich um die Einzahlung des Grundbetrags.
Mit dem Eingang der Zahlung erfassen wir deine Daten und erstellen einen Ausbildungsvertrag sowie den Antrag auf eine Fahrerlaubnis.
Diese Unterlagen senden wir dir ebenfalls per E-Mail zu.
Bitte überprüfe dazu auch den Spam-Ordner deines E-Mail-Anbieters.
Den Ausbildungsvertrag sendest du uns bitte unterschrieben wieder zurück oder bringst ihn einfach bei uns vorbei.
Solltest du noch nicht volljährig sein, dann wird auch die Unterschrift von einem Elternteil benötigt.
Gleichzeitig bekommst du auch die Zugangsdaten für unsere exklusive Lern-App und bist damit startklar.
Natürlich kannst du nun auch an unseren Theorieunterrichten teilnehmen.
Wir bitten dringend um Beachtung:
Aktuell ist keine Ausbildung zur Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen möglich.
Vielen Dank für dein Verständnis.
2. Wie ist der Ablauf der Beantragung der Fahrerlaubnis?
Deinen Führerschein musst du über das Bürgerbüro / Rathaus deiner Stadt oder Gemeinde beantragen.
Dazu benötigst du den von uns erstellten Antrag auf eine Fahrerlaubnis, einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, einen aktuellen Sehtest sowie ein biometrisches
Passfoto.
Bitte beachte:
Ein 8-stündiger Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort wird nicht mehr anerkannt.
Auch nicht bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, wie z.B. von B auf BE.
Für B96 und B196 ist kein Antrag zu stellen und es ist kein Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest notwendig.
Ein Passfoto genügt.
Deine kompletten Unterlagen gibst du bitte direkt beim Bürgerbüro / Rathaus ab.
Die aktuelle Bearbeitungsdauer liegt bei 6-8 Wochen.
Ohne einen bearbeiteten Antrag auf die Fahrerlaubnis ist keine theoretische Prüfung möglich.
Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann parallel zur Beantragung bereits begonnen werden.
Hier geht's zur Seite der Führerscheinstelle
Über diese Seite kannst du auch die Kosten für die Beantragung erfahren sowie das Antragsformular finden. Dieses kannst du natürlich auch selbst ausfüllen.
Bitte beachte:
Für eine Ausbildung zum Autoführerschein in unserer Fahrschule unbedingt die Variante
B197 oder B mit SZ78 (falls nur Automatikausbildung gewünscht wird) ankreuzen.
3. Wie lange bleibt (*) der Erste-Hilfe-Kurs, (**) ein einmal gestellter Antrag auf die Fahrerlaubnis und (***) der besuchte Theorieunterricht
gültig?
* Ein einmal besuchter Erste-Hilfe-Kurs von mindesten 9x 45 Minuten hat keinerlei Ablaufdatum und bleibt deshalb immer gültig.
** Ein bearbeiteter Führerscheinantrag ist in der Regel ein Jahr gültig.
Er kann nach dem Verfall nicht mehr verlängert werden und muss in diesem Fall, mit allen anfallenden Gebühren, neu gestellt werden.
Nach der bestanden Theorieprüfung hast du ein Jahr Zeit, um die Ausbildung mit der Fahrprüfung abzuschließen.
Sollte dieses Jahr zur Beendigung der Ausbildung nicht ausreichend sein, dann muss leider die Theorieprüfung wiederholt werden.
*** Besuchte Theorieunterrichte haben eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Es wäre, wie du siehst, wirklich gut, wenn Du deinen ganz speziellen Zeitplan für deine Ausbildung hast und diesem möglichst folgst.
4. Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs besuchen?
Es gibt in Offenburg dazu verschiedene Möglichkeiten.
Das Rote Kreuz und die Malteser bieten solche Kurse an.
Jeden Samstag kannst du einen Kurs bei
Maus
oder
Pro
Life
besuchen.
Bei diesen Anbietern kannst du in einem Komplettpaket auch den Sehtest und das Passfoto bekommen.
Den Sehtest und das Passfoto kannst du natürlich auch beim Optiker oder Fotograf deiner Wahl machen.
5. Ab wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Du kannst frühesten sechs Monate vor dem 17. Geburtstag (bei BF17) oder sechs Monate vor dem 18. Geburtstag mit der Ausbildung zum Autoführerschein beginnen.
Bitte beachte:
Die Theorieprüfung kannst du frühestens drei Monate und die Fahrprüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Dies gilt auch für weitere Klassen, bei denen es eine Altersbegrenzung (wie z.B. Ersterwerb der Klasse A mit 24 Jahren) gibt.
Während der Phase der Beantragung kannst du sehr gerne deine theoretischen Unterrichte absolvieren und dich über die Lern-App auf die Theorieprüfung vorbereiten.
6. Wie ist der Ablauf der theoretischen Ausbildung?
Für einen Ersterwerb einer Fahrerlaubnis, wie z.B. der Autoführerschein, sind 12x 90 Minuten allgemeiner Stoff sowie 2x 90 Minuten spezieller Stoff vorgesehen.
Diese 14 Unterrichte bieten wir immer in Kursform an.
In der schnellsten vom Gesetzgeber zugelassenen Variante, alle Unterrichte innerhalb von nur 7 Abenden, wirst du super-schnell und perfekt auf die Theorieprüfung vorbereitet.
Bitte bedenke:
Einmal besuchte Theorieunterrichte verfallen nach zwei Jahren und müssten danach wieder neu besucht werden.
Die Kurse zum Autoführerschein werden in der Regel einmal im Monat angeboten und frühzeitig auf der Startseite veröffentlicht.
Eine Ausbildung zu einer A-Klasse (Motorrad) bieten wir derzeit nicht an.
Schon Halbzeit...und weiter geht's...
7. Wie kann ich erkennen, dass mein Antrag bearbeitet ist und ich mich zur Theorieprüfung anmelden kann?
Du erhältst zwei Rechnungen.
Die erste Rechnung kommt von der Führerscheinstelle.
Diese zeigt dir, dass dein Antrag in der Bearbeitung ist.
Die zweite Rechnung kommt vom TÜV.
Diese Rechnung zeigt dir, dass ein Prüfauftrag erstellt wurde und das du nun zur theoretischen Prüfung zugelassen bist.
Wir empfehlen beide Rechnungen möglichst zeitnah zu bezahlen.
Nun hast du auch die Möglichkeit dich beim TÜV Drivers Club anzumelden.
Hier kannst du alles, was deine Prüfungen und Zahlungen anbelangt, einsehen und teilweise steuern.
Hier geht's zum Driver Club des TÜV:
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über uns, die Fahrschule V3.
Bitte komme dafür an einem Dienstag oder Donnerstag zwischen 16-18 Uhr bei uns vorbei.
Die theoretischen Prüfungen finden jeden Montag, zu unterschiedlichen Zeiten, direkt beim TÜV hier in Offenburg statt.
Sehr oft werden wir gefragt, weshalb es zwei Prüfgebühren (für TÜV und Fahrschule) gibt.
Die Prüfgebühr des TÜV wird für die Dienstleistung des TÜV, die aus der Abnahme der theoretischen und der praktischen Prüfung besteht, erhoben.
Diese sind auch im Falle von Wiederholungsprüfungen an den TÜV zu bezahlen.
Da selbstverständlich auch in der Fahrschule Dienstleistungen rund um die Anmeldung und Vorstellung zu der theoretischen und praktischen Prüfung entstehen, werden diese ebenfalls mit einer
Prüfgebühr in Rechnung gestellt.
Dein Vorteil:
Bei uns sind im Tarif "Prime" schon alle Prüfungen, auch bis zu zwei evtl. erforderliche Wiederholungsprüfungen in Theorie und Praxis, bereits im Grundbetrag enthalten.
Hier geht's zu den Gebühren des TÜV
Die Theorieprüfung kann auch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.
Diese sind in alphabetischer Reihenfolge:
Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Bitte beachte:
Bei der theoretischen Prüfung sagst du bitte dem Prüfer, in welcher Fremdsprache du die Prüfung ablegen möchtest. Er stellt dann alles für dich ein.
Weiterhin musst Du dich unbedingt mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen.
Andere Varianten zur Identifizierung werden nicht akzeptiert.
In ganz besonderen Fällen sind auch Prüfungen mit einem Dolmetscher oder mit Vorlesefunktion möglich.
Mehr dazu auf den oben bereits verlinkten Seiten des TÜV.
Die Theorieprüfung hast du bestanden, wenn du nicht mehr als 10 Fehlerpunkte hast.
Bei einer Erweiterung liegt die Grenze bei 6 Fehlerpunkten.
Für die Prüfung hast du 30 Minuten Zeit.
Um dich für eine Wiederholungsprüfung beim TÜV erneut anmelden zu können, solltest du bitte unbedingt zuvor nochmals die Prüfgebühr beim TÜV einbezahlt haben.
Leider ist ansonsten keine erneute Anmeldung von unserer Seite aus möglich.
Die Wartefrist zwischen Prüfungen, dies gilt sowohl bei der Theorieprüfung als auch bei der Fahrprüfung, beträgt immer zwei Wochen.
Ein einmal gebuchter Termin für die Theorieprüfung ist verbindlich und kann kurzfristig nicht mehr storniert werden.
Die eingezahlte Gebühr für den TÜV (z.Zt. 24,99 Euro) würde dann verfallen.
Lediglich im Falle einer Erkrankung können die Gebühren erhalten werden.
Hierzu ist jedoch noch am gleichen Tag der gebuchten Prüfung eine Krankmeldung unter
ksc-fe@tuvsud.com notwendig und innerhalb von einer Woche muss an die gleiche Adresse ein Attest vom Arzt eingereicht werden.
8. Ab wann kann ich mit den Fahrstunden beginnen und wieviele Fahrstunden brauche ich?
Mit den Fahrstunden beginnen wir, nachdem du die theoretische Ausbildung mit der bestandenen Theorieprüfung abgeschlossen hast.
Du kannst uns gerne deinen Wunschfahrlehrer nennen.
Sofern er freie Kapazitäten hat, wirst du entsprechend zugeteilt und nimmst Kontakt zu ihm auf.
Aktuell besteht unser Team aus fünf Fahrlehrer mit langjähriger Erfahrung.
Die mit weitem Abstand am häufigsten an uns gestellte Frage, dreht sich um die notwendige Anzahl der Fahrstunden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass wir zwischen Übungsfahrstunden und Sonderfahrstunden unterscheiden.
Die Anzahl der Übungsfahrstunden, im Volksmund auch Stadtfahrstunden genannt, lässt sich im Vorfeld nicht bestimmen.
Jeder Mensch absolviert die praktische Fahrausbildung individuell.
Je nach Vorkenntnissen, Veranlagung und Motivation hat jeder Fahrschüler seine ganz persönliche Anzahl an Übungsfahrstunden.
Sicherlich spielen auch die Herkunft und Sprachkenntnisse eine große Rolle, bei der Frage, wieviele Fahrstunden benötigt werden.
Was wir auf jeden Fall sagen können, ist, dass du bei uns keine einzige Fahrstunde mehr als notwendig fahren wirst.
Vor allem unsere Ausbildung zu B197 oder B-Automatik sorgt für deutlich weniger Übungsfahrten, als bei der üblichen
Ausbildungsvariante.
Gegen Ende der Fahrausbildung sind die 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
5x Überland-, 4x Autobahn- und 3x Nachtfahrt sind zu absolvieren.
Wenn wir von einer Fahrstunde sprechen, dann handelt es sich immer um die Zeit von 45 Minuten.
Dies ist auch der Abrechnungstakt.
Beispiel:
Hatte eine Fahrstunde die Dauer von 60 Minuten, dann sind dies eine Fahrstunde plus 15 Minuten, die entsprechend mehr abgerechnet werden.
Gut zu wissen:
Nach jeder Fahrstunde unterschreibst du für die Fahrzeit.
Nimm dir einfach die Zeit, um die korrekte Eintragung vor der Unterschrift zu überprüfen.
Weiterhin kannst du alle Daten in deiner ganz persönlichen App 24/7 einsehen und auf die Richtigkeit überprüfen.
9. Wann kann ich zur praktischen Fahrprüfung?
Wenn du eine ausreichende Anzahl an Übungsfahrstunden sowie die vorgeschriebenen Sonderfahrstunden absolviert hast, dein Fahrlehrer und Du dich sicher fühlst die Fahrprüfung zu
bestehen, dann melden wir dich zur praktischen Prüfung an.
In der Regel haben wir jeden Montag Fahrprüfungen.
Diese müssen schon eine Woche vorher beim TÜV angemeldet werden und können nicht kurzfristig wieder abgesagt werden.
Leider ist eine kurzfristige Absage oder ein Nichterscheinen auf jeden Fall kostenpflichtig und die eingezahlte Gebühr für den TÜV (z.Zt. 129,83 Euro) würde verfallen.
Lediglich im Krankheitsfall bleiben die Gebühren erhalten.
Hierzu ist jedoch noch am gleichen Tag der gebuchten Prüfung eine Krankmeldung unter
ksc-fe@tuvsud.com notwendig und innerhalb von einer Woche muss an die gleiche Adresse ein Attest vom Arzt eingereicht
werden.
Auch vor der Fahrprüfung musst Du dich unbedingt mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen.
Andere Varianten zur Identifizierung werden nicht akzeptiert.
Die Fahrprüfung zur Klasse B dauert 55 Minuten.
10. Wie lange ist die Wartezeit, falls ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
Die Wartezeit beträgt, sowohl bei der Theorieprüfung als auch bei der Fahrprüfung, immer zwei Wochen.
Bitte beachte, dass wir dich erst dann wieder beim TÜV anmelden können, wenn du zuvor erneut die Prüfgebühr des TÜV einbezahlt hast.
Übrigens, die TÜV-Gebühr kannst du überweisen, in bar direkt beim TÜV oder per Viacash, z.B. in jedem DM-Markt, einbezahlen.
Mehr dazu auf dieser Seite
11. Wie geht's dann nach der bestanden Fahrprüfung weiter?
Nun beginnt das eigentliche Lernen im Straßenverkehr.
Es ist erwiesen, dass die ersten 8-10 Jahre vor allem Lehrjahre sind, in denen du dich wirklich an das in der Fahrschule Erlernte erinnern und halten solltest.
Nach der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (ausgenommen AM, L und T) beginnt auch deine zweijährige Probezeit.
Weiterhin darfst du innerhalb dieser Probezeit bzw. bis zum 21. Lebensjahr nicht unter Alkoholeinfluss oder nach dem Konsumieren von Drogen fahren.
Dies gilt auch für das nun teil-legalisierte Cannabis.
Viele weiterführende Informationen kannst du hier finden: high-laesst-fahren.de
Solltest Du innerhalb der Probezeit eine Auffälligkeit zeigen (siehe Bußgeldkatalog) dann kann diese auf vier Jahre verlängert werden und eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.
Wir sind als Seminarleiter ausgebildet und haben auch die Erlaubnis diese Seminare durchführen zu dürfen.
Aktuell bieten wir diese allerdings nicht an.
12. Wie bezahle ich meinen Führerschein bei V3.?
Deinen Führerschein bezahlst du in vier ganz einfachen Schritten:
1. Nach deiner Anmeldung über unser Online-Formular senden wir dir unser Anschreiben, mit der Bitte um die Einzahlung des Grundbetrags.
Im Grundbetrag sind alle Dienstleistungen rund um deine Ausbildung, der theoretische Unterricht und zusätzlich im Tarif "Prime" eine Freischaltung der Lern-App sowie die Vorstellung zu den
Prüfungen enthalten.
2. Mit dem Beginn der Fahrausbildung bitten wir dich um eine Anzahlung im Wert von 15 Übungsfahrstunden. Dies sind aktuell 900,-Euro.
3. Mit dem Beginn der Sonderfahrten bitten wir dich um eine Anzahlung im Wert der 12 Sonderfahrstunden. Dies sind aktuell 840,- Euro.
4. In einer Abschlussrechnung werden dann vor der Fahrprüfung alle Leistungen mit den Anzahlungen verrechnet, ein evtl. bestehendes Guthaben wird ausbezahlt.
Den Grundbetrag und alle folgenden Rechnungen kannst du in unserer Fahrschule in bar oder per EC-Karte einbezahlen.
Wir bitten allerdings, falls möglich, um eine Überweisung auf unser Bankkonto.
Alle Leistungen der Fahrschule kannst du jederzeit 24/7 in deiner App sehen und auf die Richtigkeit überprüfen.
Nur nach vorherigem vollständigem Zahlungseingang können wir dich zur Prüfung vorstellen.
Bitte bedenke, dass ein nicht rechtzeitiger Zahlungseingang bei uns auch den Verfall der TÜV-Gebühr nach sich ziehen kann.
Wir bedanken uns sehr für dein Verständnis.
Geschafft!
Vielen Dank für deine Zeit und das du bis hierhin alles in aller Ruhe durchgelesen hast.
Versorgt mit all diesem Wissen empfehlen wir dir nun die Rückkehr zu unserer Startseite und wünschen dir weiterhin viel Spaß und interessante Erkenntnisse, beim durchstöbern unserer Webpräsenz.
Falls doch noch etwas unklar sein sollte, oder deine ganz spezielle Frage nicht beantwortet wurde, dann besuche mich bitte in der Fahrschule.
Sehr gerne bin ich immer Dienstag und Donnerstag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr für dich da.
Gerne kannst Du mir auch über dieses Formular deine Frage oder dein Anliegen mitteilen.